Keine dreisten Steuererhöhungen - Nein zur Steuererhöhung der Oberstufenschulgemeinde

Betreff: Kreisgemeindeversammlung vom 20. November 2024 um 19.00 Uhr im Saal Oberstufenschulhaus Weiningen

Genehmigung Budget und Steuerfusseserhöhung der Oberstufenschulgemeinde

Parolenantrag der FDP Weiningen:

Die Oberstufenschulgemeinde Weiningen beantragt eine Steuererhöhung um 2 % und damit einen neuen Steuerfuss von 20 % des einfachen Gemeindesteuerertrags. Dies entspricht einer Steuerfusserhöhung von 11.1%! Begründet wird dies mit dem Bau des neuen Schulhaustraktes. Der neue Schulhaustrakt verursacht Abschreibungen von rund 500'000 Fr pro Jahr über 30 Jahre. Die Steuererhöhung wird mit Mehreinnahmen von 1,265 Mio. Fr. budgetiert. Es handelt sich also ganz klar um eine Steuererhöhung auf Vorrat. 765'000 Fr. pro Jahr sollen mehr für den Schulbetrieb ausgegeben werden. Dies ist schlicht inakzeptabel.

In allen Trägergemeinden ist davon auszugehen, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2024 rund 5% höher ausfallen als budgetiert. Davon profitiert die Sekundarschulgemeinde linear. Im Jahr 2026 steigen die Steuereinnahmen aufgrund der Erhöhung der Eigenmietwerte und der Verdoppelung der Liegenschaftssteuern um weitere 4% (Schätzung Unterengstringen). Damit steigen die Steuereinnahmen der Oberstufenschulgemeinde weiter an und erreichen 2026 bei einem Steuerfuss von 18% Einnahmen rund Fr. 11'000'000.
Diese Mehreinnahmen von knapp 1 Million Fr. pro Jahr, bei etwa gleich bleibenden Schülerzahlen wie heute reichen bei weitem aus, um die Ausgabeverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Neubau zu decken. Eine sprunghafte Steuererhöhung von 11.1 % ist absolut ungerechtfertigt und gegenüber dem Stimmbürger ein weiterer Versuch, die Staatsquote zu erhöhen. Im Falle der Oberstufenschulgemeinde muss von einem dreisten Versuch gesprochen werden.

Die FDP Weiningen lehnt diese Steuererhöhung von 18% auf 20% des einfachen Gemeindesteuerertrages ab.

Parolen FDP Gemeindeversammlung 24.11.2024

Titelbild: Photo by Ivan Aleksic on Unsplash